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1. Ausführung und Leistungsbeschreibung

Die Reinigung oder Waschbehandlung werden sachgemäß und schonend ausgeführt. Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Errmessen überlassen.

2. Mängel am Reinigungsgut

Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch Beschaffenheit des Reinigungsguts verursacht werden und die wir nicht durch eine einfache, fachmännische Warenschau erkennen (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, mitgelieferte Fremdkörper und andere verborgene Mängel), es sei denn, uns trifft ein Verschulden. Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig oder waschbare Materialien enthält, soweit die Stücke nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder wir dies durch einfache, fachmännische Warenschau nicht erkennen können. Auch haften wir bei Polsterreinigungen nicht für Schäden, die durch Wasser entstehen, außer sie sind grob fährlässig.

2.1 Polsterreinigungen

Wir haften ausdrücklich nicht für die während der Reinigung auftretende Feuchtigkeit bei Polsterreinigungen. Insbesondere haften wir nicht für sehr anfällige Böden, die trotz unserer Fließabdeckung in Kontakt mit Feuchtigkeit gelangen.

3. Rücktritt

Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, das der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, das der Auftraggeber einer möglichen Änderung des Auftrages zustimmt. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand.

4. Rückgabe

Die Rückgabe der Gegenstände erfolgt nur gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung und Barzahlung ohne Abzug. Wer die Auftragsbestätigung vorlegt, gilt als empfangsberechtigt, es sei denn. uns ist die Mangelnde Empfangsberechtigung bekannt. Der Auftraggeber muss das Reinigungsgut innerhalb von eines Monats nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht das nicht innerhalb drei Monaten nach diesem Lieferterrnin und ist uns der Auftraggeber oder seine Adresse unbekannt, so sind wir zur freihändigen Verwertung berechtigt (z.B. Abgabe an Sozialeinrichtung), es sei denn, der Auftraggeber meldet sich vor der Verwertung. Der Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös bleibt unberührt, soweit dieser den Reinigungspreis zuzüglich der Aufbewahrungskosten übersteigt.

5. Beanstandungen – Mängel

Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Rückgabe unter Vorlage der Quittung (Rechnung, Lieferschein) oder Zeichenetiketts gerügt werden. Sie können nur innerhalb von längstens drei Tagen berücksichtigt werden, da ansonsten eine vom Kunden absichtlich herbeigeführte Mangel nicht ausgeschlossen werden kann. Flecken, die trotz fachmännischer Reinigung nicht entfernbar sind, gelten nicht als Mangel.

6. Haftung

Soweit wir, – gleich aus welchem Rechtsgrund – haften, kann nur Geldersatz verlangt werden. Wir haften in Höhe des Zeitwertes, höchstens bis zum 3-fachen unseres Preises für die Vollreinigung oder das Waschen des zur Bearbeitung eingelieferten Gegenstandes.

7. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

Soweit wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben, bleiben die Rechte des Auftraggebers durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. Dasselbe gilt bei schriftlichen Einzelvereinbarungen.

8. Entfernung von Flecken

Die Entfernung der Flecken erfolgt nur soweit, als diese ohne Schädigung von Farbe und Gewebe möglich ist. Sie erfolgt stets auf Verantwortung des Kunden. Eine Garantie für die erfolgreiche Detachur übernehmen wir nicht. Jegliche Ansprüche auf Zurückerstattung des Geldes oder einer erneuten Reinigung des Reinigungsgutes besteht grundsätzlich nicht, mit Berücksichtigung des Punkts 5.

9. Liefertermine

Die Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, gelten unsererseits aber als unverbindlich. Ersatzansprüche irgendwelcher Art können aus verspäteter Lieferung nicht hergeleitet werden.

10. Zahlungsverzug

Die Kosten sind nach erbrachter Leistung sofort in bar zu begleichen. Kann eine Zahlung nicht erfolgen, werden wir, Merinos Teppichreinigung, schnellstmöglich ein Inkasso- oder gerichtliches Mahnverfahren durchsetzen. Wir behalten uns vor für die erste schriftliche Mahnung eine Gebühr in Höhe von fünfzehn Euro zu berechnen. Mahngebühren & Reinigungskosten sind nach Erhalt der Mahnung innerhalb 5 Werktagen zu überweisen.

Ausnahmen gelten für Unternehmen & öffentliche Einrichtungen. Diese haben grundsätzlich ein vierzehntägiges Zahlungsziel.

11. Zurückbehaltungsrecht

Zurückbehaltungsrechte sind grundsätzlich ausgeschlossen.

12. Eigentumsrecht

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem (mündlichen) Liefervertrag vor.

13. Teppichnutzung

Der Kunde ist verpflichtet seinen Teppich unverzüglich nach Erhalt zu öffnen. Etwaige Schadensersatzansprüche die durch das nicht-Beachten entstehen sind ausgeschlossen.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Sitz der Firma in Dinslaken.


Hinweis
: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit im Übrigen unberührt